Neue Schritte bei der Umsetzung von eFTI in der EU
Am 9. Januar traten die neuen Durchführungs- und delegierten Rechtsakte für die elektronische Frachtbeförderungsinformation (eFTI) in Kraft und ebneten den Weg für einen papierlosen Güterverkehr. Die neuen Rechtsakte definieren das Design und die Datenaustauschspezifikationen für die eFTI-zertifizierten Plattformen und schaffen so eine Grundlage für standardisierte elektronische Daten im Güterverkehr. Laut dem EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, Apostolos Tzitzikostas, wird durch die Einführung von eFTI und die Digitalisierung von Transport- und Logistiksystemen nicht nur die Effizienz gesteigert, sondern auch eine erhebliche Kosteneinsparung von bis zu 1 Milliarde Euro pro Jahr für die Branche erzielt.
Der Zeitplan für die Umsetzung von eFTI in der EU:
Ab Januar 2025: Auf der Grundlage der in diesen ersten eFTI-Durchführungs- und delegierten Rechtsakten enthaltenen Durchführungsbestimmungen können die Mitgliedstaaten mit der Entwicklung der IT-Systeme beginnen, die erforderlich sind, damit die Behörden eFTI-konforme Transportinformationen überprüfen können.
Bis zum September 2025: Die Kommission plant, die verbleibenden eFTI-Durchführungsspezifikationen zu verabschieden. Diese werden detaillierte funktionale und technische Anforderungen an die von Unternehmen (eFTI-Plattformen und eFTI-Dienstleister) zu verwendenden IT-Systeme und -Dienste sowie die Regeln für deren Zertifizierung enthalten.
Ab dem Januar 2026: eFTI-Plattformen und -Dienstleister können mit den Vorbereitungen für den Betrieb beginnen. Die Behörden der Mitgliedstaaten können damit beginnen, auf zertifizierten eFTI-Plattformen gespeicherte Daten zur Überprüfung zu akzeptieren.
Ab dem 9. Juli 2027: Die eFTI-Verordnung gilt in vollem Umfang. Die Behörden der Mitgliedstaaten müssen Informationen akzeptieren, die von den Betreibern über zertifizierte eFTI-Plattformen elektronisch ausgetauscht werden.
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